ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HYDRO HEST GMBH

Stand: Juli 2022

Die Hydro HEST GmbH wird nachfolgend „Hydro HEST“ genannt, der Vertragspartner nachfolgend „Kunde“, gemeinsam auch die „Parteien“. Hydro HEST erbringt Leistungen im Segment Hydraulik Services. Dies umfasst je nach Art und Umfang des Einzelauftrags die Wartung und/oder die Reparatur von Gegenständen des Kunden, den Verkauf und die Versendung oder die Montage von Ersatzteilen, die individuelle Fertigung bestimmter Komponenten sowie die Demontage und Montage von fehlerhaften Teilen vor Ort.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit Hydro HEST geschlossen werden. Soweit nicht auf einen Vertragstyp bezogen, gelten die Klauseln für jede Art von Vertrag mit Hydro HEST. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Bisherige AGB werden durch die nachstehenden ersetzt. Hydro HEST widerspricht ausdrücklich etwaigen AGB des Kunden; sie werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn Hydro HEST ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse:

1. Angebote, Unterlagen von Hydro HEST, Vertragsschluss
1.1. Erstellt ein Mitarbeiter der Hydro HEST auf Anfrage des Kunden ein Angebot und plant hierzu die notwendigen Arbeiten und Materialien, gleich ob in den Räumen der Hydro HEST und/oder beim Kunden, (Angebotserstellung), erfolgt die Angebotserstellung kostenlos, wenn das erstellte Auftragsangebot von dem Kunden angenommen wird.
1.2. Nimmt der Kunde das Angebot gemäß Ziff. 3.1 nicht an, sind die Aufwendungen für die Angebotserstellung, insbesondere die An- und Abfahrt zu dem vom Kunden bezeichneten Ort sowie die aufgewandten Stunden, zu den jeweils geltenden Stundensätzen und Aufwandspauschalen zu erstatten. Soweit nicht für den Kunden ersichtlich ein deutlich höherer Aufwand entsteht, betragen die Kosten für ein Angebot 204,00 Euro netto.
1.3. Alle Angaben in Zeichnungen, Katalogen, Preislisten und Angeboten erfolgen, soweit keine Garantie abgegeben, die Verbindlichkeit erklärt wird oder die Darstellung eine Hauptleistung darstellt, unverbindlich. Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden Hydro HEST nicht; der Kunde hat Hydro HEST auf etwaige Unstimmigkeiten hinzuweisen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält der Kunde nur auf Verlangen.
1.4. Der Vertrag zwischen Hydro HEST und dem Kunden kommt mit einer Auftragsbestätigung von Hydro HEST oder spätestens durch tatsächliche Vornahme der Leistung seitens Hydro HEST zustande. Alle zwischen den Parteien vereinbarten Fristen berechnen sich im Zweifel ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
1.5. Hydro HEST ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Hydro HEST ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, einschließlich der Erbringung der Leistung, an einen Dritten zu übertragen.
1.6. Die Leistung von Hydro HEST stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei Hydro HEST auf angemessene Deckungsgeschäfte achtet.

2. Leistungsumfang, vergebliche Aufwendungen bei Wartungs-, Fehleranalyse und Reparaturleistungen
2.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Wartungs-, Fehleranalyse- und Reparaturleistungen rein ausführender Natur. Hydro HEST trifft keine konstruktiven Planungen, Berechnungen, Auslegungen und/oder Entscheidungen, insbesondere bzgl. Neuanlagen. Planungsleistungen sind vom Lieferungs- und Leistungsumfang von Hydro HEST ausgeschlossen und sind weder geschuldet, noch werden sie angeboten. Verschlauchungen und Verrohrungen erfolgen ausschließlich nach klar definierten technischen An- und Vorgaben des Kunden. Gleiches gilt für Komponenten, die nach Plänen und Anweisungen des Kunden herzustellen sind.
2.2. Soweit Angaben, Pläne und Maße zur Verfügung gestellt werden, hat Hydro HEST diese nicht auf Richtigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Etwaige fehlerhafte Vorgaben des Kunden fallen ausschließlich in dessen Risikosphäre und lösen gegen Hydro HEST keine Ersatzansprüche gleich welcher Art aus.
2.3. Die Beauftragung von Hydro HEST mit Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten bedingt keine Hinweispflicht auf weitergehende Arbeiten, ein Verhältnis der Arbeiten zum Zeitwert und/oder Erinnerungen an zukünftige Arbeiten, insbesondere Wartungsarbeiten.
2.4. Soweit aufgrund von falschen Vorgaben des Kunden ein Wartungs-/ Reparaturauftrag nur mit erhöhtem Aufwand bearbeitet werden kann – etwa, weil aufgrund falscher Modellbenennung oder offensichtlich fehlerhafter Fehlerbeschreibung falsche Teile mitgeführt wurden – hat der Kunde den erhöhten Aufwand, etwa an Zeit und Fahrtkosten, zu tragen.

3.Mitwirkungspflichten des Kunden bei Wartungs- oder Reparaturleistungen
3.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung von Wartungs- und Reparaturleistungen infolge der Komplexität der Anlagen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Hydro HEST voraussetzt. Beide Parteien sind daher verpflichtet zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information, vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz vor störenden Einflüssen, auch von dritter Seite.
3.2. Der Kunde hat insbesondere in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Hydro HEST unaufgefordert, zeitnah und für Hydro HEST kostenlos alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für die Erbringung der Services (insb. alle funktionalen Prozesse, Pläne und verfahrenstechnischen Funktionsbeschreibungen) erforderlich sind, und dass Hydro HEST über alle Vorgänge und Umstände informiert wird, die für seine Services direkt oder indirekt von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Informationen, Prozesse und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Hydro HEST bekannt werden.
3.3. Der Kunde gewährleistet, dass Hydro HEST den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden erhält, Hydro HEST kostenlos die erforderlichen Arbeitssicherheitsanweisungen erhält, um auf dem Gelände des Kunden zu arbeiten, Hydro HEST kostenlos ausreichende Arbeits- und Kommunikations-möglichkeiten erhält und relevante Mitarbeiter des Kunden, falls und soweit erforderlich, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, so dass die erforderliche technische Unterstützung gewährleistet ist. Darüber hinaus erhält Hydro HEST vom Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kostenlos für Hydro HEST, ausreichenden Fernzugriff auf alle für die Erbringung der Services erforderlichen Systeme sowie ausreichende Berechtigungen für diese Systeme. 3.4. Der Kunde übernimmt alle in dieser Ziff. 3 genannten Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten als eigene wesentliche Vertragspflicht. 3.5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht nach, verlieren hiervon betroffene Leistungstermine oder -fristen ihre Verbindlichkeit für Hydro HEST; insbesondere gerät Hydro HEST nicht in Verzug. Nach der ersten erfolglosen schriftlichen Mahnung hat Hydro HEST Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, einschließlich aller Mehraufwendungen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht innerhalb einer durch eine zweite Mahnung gesetzten angemessenen Nachfrist nach, ist Hydro HEST darüber hinaus berechtigt, den Wartungsvertrag fristlos zu kündigen und nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu fordern.
3.6. Der Kunde sichert zu berechtigt zu sein, Hydro HEST mit den beauftragten Arbeiten beauftragen zu dürfen, insbesondere die Reparatur und Umgestaltung beauftragen zu dürfen und nicht durch Rechte Dritter daran gehindert zu sein.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug bei Warenverkauf
4.1. Im Falle des Warenverkaufs erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Hydro HEST berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2. Von Hydro HEST genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Hydro HEST berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.
4.5. Gerät Hydro HEST mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem verbindlichem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei Hydro HEST ein, ist Hydro HEST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Schadensersatzrecht des Kunden richtet sich nach Ziff. 7 und 9.

5. Preise, Zahlung, Verzug
5.1. Die Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Leistungserbringung bzw. Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten, zzgl. Fracht-, Anlieferungs- und Entsorgungskosten.
5.2. Alle Entgelte und Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit nicht explizit anders vermerkt.
5.3. Beim Versendungskauf sowie bei einer Bestellung von Material im Rahmen von Reparatur-/Wartungsverträgen trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Sofern Hydro HEST nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe von 50,00 EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
5.4. Der Rechnungsbetrag ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden, im Zweifel 17 Tage ab Versand, sowie bei werkvertraglichen Leistungen nach erfolgter Abnahme, auf das in der Rechnung bezeichnete Konto. Hydro HEST ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Hydro HEST spätestens mit der Auftragsbestätigung.
5.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Hydro HEST behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 5.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von Hydro HEST durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Hydro HEST nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Hydro HEST den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Hydro HEST aus diesem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Hydro HEST das Eigentum an verkauften und/oder montierten Waren vor. Dies gilt nicht in Fällen des gesetzlichen Eigentumsübergangs (§§ 946 ff. BGB).
6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Hydro HEST unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die von Hydro HEST versandten und/oder montierten Waren erfolgen.
6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Rechnungsbetrags, ist Hydro HEST berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
6.4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. Ziff. 6.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
6.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von Hydro HEST entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Hydro HEST als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Hydro HEST Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt versandte und/oder montierte Ware.
6.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von Hydro HEST gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Hydro HEST ab. Hydro HEST nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 6.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Hydro HEST ermächtigt. Hydro HEST verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Hydro HEST gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Hydro HEST den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziff. 6.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, kann Hydro HEST verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist Hydro HEST in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
6.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Hydro HEST um mehr als 10 %, wird Hydro HEST auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Hydro HEST freigeben.

7. Allgemeine Gewährleistung und Schadensersatz
7.1. Für die Gewährleistung von Hydro HEST gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe einer Gewährleistungsdauer von 12 Monaten (soweit die Leistung nicht ein Bauwerk betrifft), soweit in Ziff. 8 für Werk- und Dienstleistungen und in Ziff. 9 für Kaufleistungen nichts anderes bestimmt ist.
7.2. Auf Schadensersatz haftet Hydro HEST – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hydro HEST, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
7.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
7.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von Hydro HEST jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.2.3. Die sich aus Ziff. 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Hydro HEST nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2.4. Soweit der Kunde von einem Vertrag vor Leistungserbringung zurücktritt, ist Hydro HEST zur Geltendmachung eines pauschalen Entgelts in Höhe von 50% des Vertragswerts berechtigt, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Der Kunde hat seinerseits das Recht zum Nachweis eines geringeren entgangenen Gewinns von Hydro HEST.

8. Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen
8.1. Bei Wartungs- und Reparaturaufträge ist ausschließlich das fachmännische Bemühen um die Fehleranalyse und -behebung geschuldet; ein Erfolg kann nicht zugesagt werden. Soweit ausnahmsweise die Vorschriften über den Werkvertrag Anwendung finden, kann der Kunde im Gewährleistungsfall nur das Recht auf Nacherfüllung geltend machen. Nur falls die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.2. Der Kunde wird die Leistungen von Hydro HEST einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Dokumentation unverzüglich nach Überlassung/ Fertigstellung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf deren Vollständigkeit sowie grundlegende Funktions- und Betriebsfähigkeit. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel gegenüber Hydro HEST unverzüglich schriftlich anzuzeigen und exakt zu beschreiben, anderenfalls erlöschen etwaige Gewährleistungsrechte.
8.3. Hydro HEST haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Verkehrsunfall, Naturkatastrophen, Sabotage, Pandemie, Epidemie, Quarantäne, Grenzschließungen, behördliche oder hoheitliche Eingriffe) verursacht wurden, die Hydro HEST nicht zu vertreten hat. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Leistungserbringung erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, ist Hydro HEST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Hydro HEST vom Vertrag zurücktreten.
8.4. Sofern durch Hydro HEST ausnahmsweise erste Maßnahmen zur Eindämmung von Ölverschmutzungen zum Zwecke der Gefahrabwehr neben der Durchführung des Auftrags ergriffen wurden, erfolgt dies ohne jegliche Gewährleistung und entbindet nicht den Kunden von der Pflicht, die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen.

9. Gewährleistung bei kaufvertraglichen Leistungen, Verjährung
9.1. Die Haftung für den Verkauf oder Einbau gebrauchter Waren mit Ausnahme der Ziff. 7.2, 7.3 ist ausgeschlossen.
9.2. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung von Hydro HEST als vereinbart. Etwaige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9.3. Die Mängelansprüche des Kunden nach dieser Ziffer 9 setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Hydro HEST hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Hydro HEST für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
9.4. Der Kunde hat Hydro HEST die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn Hydro HEST ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Hydro HEST hat jedoch das Recht, diese Maßnahmen im Rahmen der Nacherfüllung zu treffen, wenn dies nicht unzumutbar ist. Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 9.4 unberührt.
9.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet Hydro HEST nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Hydro HEST vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde erkennen konnte, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
9.6. In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Hydro HEST unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Hydro HEST berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
9.7. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln außer bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7.2 sowie nach dem ProdHaftG verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
9.8. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zB durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

10. Haftungsbegrenzung bei Schadensersatz
10.1. Die Haftung von Hydro HEST ist stets mit Ausnahme der in Ziff. 7.2, 7.3 genannten Fälle auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die zu ersetzende Schadenshöhe ist dabei auf das Fünffache des vereinbarten – soweit dieser noch nicht feststeht, auf den gemäß Bestellung typischen – Kauf- oder Werkpreises beschränkt.
10.2. Soweit eine bestehende Versicherung des Kunden den entstandenen Schaden ersetzt, ist die Haftung von Hydro HEST auf den nicht durch den Versicherer gedeckten Schaden begrenzt.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
11.1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder sich aus demselben Auftrag ergeben. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Hydro HEST abzutreten.
11.3. Hydro HEST ist zur Aufrechnung und Abtretung berechtigt.

12. Diverse Einzelklauseln
12.1. Hydro HEST behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. Hydro HEST wird dem Kunden auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und dem Kunden die geänderten AGB zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei Hydro HEST. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.
12.2. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Parteien sowie ein Verzicht auf ein Recht den Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis gemäß diesem Absatz. 12.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, in der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
12.4. Für jede Mitteilung, Erklärung, Unterrichtung und andere Kommunikation, die nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, genügt für deren wirksame Abgabe, soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, die Übermittlung einer unterzeichneten Erklärung als PDF-Kopie oder sonstige elektronische Kopie per E-Mail.
12.5. Die Parteien werden den Inhalt dieses Vertrages und alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Durchführung über die jeweils andere Partei erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich machen. Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Die betroffene Partei wird jedoch auch in einem solchen Fall – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach möglich – die andere Partei im Voraus informieren und den Inhalt der Erklärung mit diesem abstimmen.
12.6. Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Dieser Vertrag begründet keine Art von Gesellschaft zwischen den Parteien oder gesellschaftsgleicher Pflichten.
12.7. Die Anlagen dieses Vertrages sind integraler Bestandteil und jede Bezugnahme auf diesen Vertrag schließt seine Anlagen ein.
12.8. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Kollisionsrechts anwendbar.
12.9. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüneburg, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.

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